Die neuen Regeln des Schnapskomitees ab 08.11.2015

  1. Schnapskomiteemitglied kann jedes Mitglied des Kerweverein Verne e.V. werden.
  2. Die Schnapskomiteemitgliedschaft gilt 1 Jahr.
  3. Schnapskomiteemitglied wird derjenige, der an der jeweiligen alljährigen Schnapsprobe teilnimmt (immer der vierte Samstag im September). Die Anzahl wird auf 12 Mitglieder beschränkt, es zählt die Reihenfolge der Anmeldungen. Interessenten sollten sich beim Vorstand des Kerwevereins zu erkennen geben.
  4. Die Komiteescherpen werden an der Schnapsprobe an die Mitglieder ausgeteilt und an der Nachkerwe nach dem "Kerwevergrawe" wieder eingesammelt und feierlich in einer Truhe hinterlegt.
  5. Während Treffen des Schnapskomitees und an allen Kerwetagen sind die anvertraute Scherpe und der Kerwehut zu tragen.
  6. Das Verlieren von Scherpe und / oder Hut muss mit einem speziellen Destillat, welches vom Komitee vorgegeben wird, abgegolten werden und es ist ein adäquater Ersatz gemäß den Qualitätsvorgaben des Schnapskomitees zu stellen.
  7. Es ist stets gute Laune und eine frohlockende Stimme für das Kerwelied mitzubringen.
  8. Zur Wahrung des Brauchtums ist jeder der beim Schnapskomitee mitmachen möchte verpflichtet, stets nach einem guten Schnaps Ausschau zu halten und sich gegebenenfalls auch unter dem Jahr hierfür aufzuopfern.
  9. Für die Durchführung der Schnapsprobe sind folgende Dinge zwingend einzuhalten:
  • Jeder bringt eine verschlossene Flasche Schnaps zur Verkostung mit.
  • Schnaps von Discountern und Supermärkten sind strengstens verboten.
  • Ehrliche Brände von kleinen Brennereien werden erwartet.
  • Die preisliche Größenordnung von ± 20€ / Liter muss eingehalten werden.
  • Das Verkosten aller Schnäpse in der (ersten) Genussrunde ist Pflicht.
  • Das Auslassen eines Schnapses in der (zweiten) Schüttrunde ist nicht erwünscht.
  • Unqualifizierte Kommentare werden nicht geahndet.
  • Qualifizierte Kommentare oder konstruktive Kritik werden erwartet und sind zur Entscheidungsfindung von Nöten! Ein gewisses Maß an Grundkenntnis wird vorausgesetzt.